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Partnerschaft: Finanzen zusammenlegen? Keine einfache Entscheidung

Für frisch verheiratete Paare ist es nach der Hochzeit und nach den Flitterwochen an der Zeit auch ein paar finanzielle und formale Dinge zu regeln. Der Vorteil ist, dass Paare jede Menge bares Geld sparen können, wenn sich frühzeitig kümmern. Der Status „verheiratet“ ändert einiges und verheiratete Paare sind in vielen Bereichen privilegiert. So können beispielsweise Versicherungen zusammengelegt werden.

Der jeweilige Partner hat bei der Krankenversicherung zum Beispiel auch die Möglichkeit,,sich als Familienversicherte in die Versicherung des Partners aufnehmen zu lassen, wenn sie beispielsweise kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben zu lassen. Haben die Partner ein unterschiedlich hohes Einkommen, kann die Steuerklasse geändert und so der Vorteil des Ehegatten-Splitting in Anspruch genommen werden.

Mit einem Gemeinschaftskonto lässt sich ebenfalls viel Geld sparen

Das Zusammenleben in einer Ehe bedeutet auch finanziell füreinander einzustehen. Ein Gemeinschaftskonto, auf dem das Gehalt beider Ehegatten eingezahlt wird, bringt viele Vorteile mit sich. Viele Banken drehen derzeit kräftig an der Gebührenschraube, da sie wegen der aktuellen Negativzinsen für EZB-Einlagen sonst Geld verlieren würden. Es gibt aber auch noch günstige Konditionen. Hier geht es zu den aktuellen Konditionen der comdirect Bank, die aktuell zu den führenden Anbietern gehört. Das Gemeinschaftskonto kann somit helfen, jede Menge Gebühren zu sparen.

Viele Menschen tun sich jedoch etwas schwer damit, ihre lieb gewonnene finanzielle Unabhängigkeit in einer Partnerschaft aufzugeben. Doch Vertrauen sollte natürlich die Basis jeder Beziehung sein. Mit einem Gemeinschaftskonto kann der Partner zum Beispiel in Zeiten der Abwesenheit des Partners, etwa bei Geschäftsreisen oder bei einem Krankenhausaufenthalt ebenfalls wichtige und unaufschiebbare finanzielle Dinge Regeln. Durch den gemeinsamen Geldeingang ist oft sogar ein kostenloses Gemeinschaftskonto möglich.

Es gibt jedoch auch ein paar Nachteile, die an dieser Stelle nicht verschwiegen werden sollen. So haften beide Partner für Schulden des jeweils anderen gesamtschuldnerisch. In bestimmten Fällen kann auch eine Schenkungssteuer anfallen.

Vorteile eines Gemeinschaftskontos

  • gemeinsame Übersicht und Transparenz über die Finanzen
  • Erleichtert das gemeinsame Sparen
  • beide Kontoinhaber sind gleichberechtigt
  • für Eheleute, Paare, WGs und Unternehmenspartner geeignet
  • Eheleute sowie unverheiratete Paare können Partnerkonten führen
  • gegenseitige Überweisungen fallen weg
  • unkomplizierte Kontoeröffnung
  • Oder-Konto und Und-Konto möglich (Für Paare sind oder-Konten besser geeignet)
  • im Todesfall bleibt der andere Oder-Konto-Inhaber verfügungsberechtigt
  • Und-Konto schützt vor Überziehungen und Kontomissbrauch
  • gebührenfreie Gemeinschaftskonten sind möglich.

Nachteile eines Gemeinschaftskontos

  • in Einzelfällen kann Schenkungssteuer anfallen
  • gesamtschuldnerische Haftung beider Partner
  • Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden
  • falls einer der Partner stirbt, haben auch Erben einen Anspruch auf das gemeinsame Geld
  • Wenn ein Inhaber nicht zahlungsfähig ist, haftet der andere in vollem Umfang
  • Beim Oder-Konto kann ein Inhaber das gesamte Geld abheben
  • Partner müssen in einer stabilen Beziehung sein und sich vertrauen
  • Alle Ausgaben und Einnahmen sind für beide Inhabereinsehbar

Aufgrund der Nachteile sollten sich Ehepartner trotz der vielen Vorteile, die ein Gemeinschaftskonto bietet, abhängig von der finanziellen Situation beider Partner genau überlegen, ob die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos sinnvoll ist. Nicht zu empfehlen ist ein Gemeinschaftskonto beispielsweise, wenn ein Ehepartner einen hohen Kredit aufgenommen hat, etwa weil er für seinen Betrieb teure Anschaffungen vorgenommen hat.